Wenn Menschen nicht mehr selbst entscheiden können: rechtliche Betreuung von Demenzkranken

Gesetzliche Betreuung bei Demenzkranken

Das wohl bekannteste Symptom, das in direkte Verbindung mit Demenz gebracht wird, ist der Gedächtnisschwund. Dieser kann so weit gehen, dass Betroffene ihren eigenen Namen nicht mehr kennen. Ist dieses Stadium der Krankheit einmal erreicht, kommen Angehörige nicht mehr um die Frage herum, inwiefern die demenzkranke Person noch eigenständig rational begründete Entscheidungen treffen kann.